Satzung

SATZUNG DER JUNGEN LIBERALEN REGIONALVERBAND OFFENBACH

Stand 09.04.2019

  • 1 Allgemeine Bestimmungen
  • 2 Gliederung
  • 3 Mitgliedschaft
  • 4 Wahlen und Abstimmungen
  • 5 Organe
  • 6 Regionalmitgliederversammlung
  • 7 Regionalvorstand
  • 8 Kooptiertes Mitglied für den Kreisvorstand der FDP Offenbach Stadt und Land
  • 9 Finanzen
  • 10 Kassenprüfer
  • 11 Satzungsänderungen
  • 12 Trennung
  • 13 Auflösung
  • 14 Ergänzende Regelungen
  • 15 Inkrafttreten

§1 Allgemeine Bestimmungen

Unter dem Namen „Junge Liberale Regionalverband Offenbach“ (kurz: JuLis Region Offenbach oder JuLis OF) haben sich junge Liberale zu einem Verband zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Idee des politischen Liberalismus weiterzuentwickeln und sie gemeinsam mit den Jugendlichen in Offenbach Land und Stadt in die Praxis umzusetzen. Die Jungen Liberalen Region Offenbach wirken an der Aufgabe mit, die größtmögliche Freiheit für den Menschen zu verwirklichen. Sie greifen vor allem die Probleme der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsen auf und setzen sich für deren Interessen ein. Sie bekennen sich zum Auf- und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates, einer von sozialem Geist getragenen freiheitlichen Gesellschaft und einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft.

§2 Gliederung

Der Regionalverband Offenbach ist eine Untergliederung des Bezirksverbandes Rhein-Main und des Landesverbandes Junge Liberale Hessen. Er kann sich wiederum in Ortsverbände entsprechend der FDP-Ortsverbände in den Städten und Gemeinden des Landkreises Offenbach sowie der Stadt Offenbach untergliedern. Der Regionalverband ist der Rechtsnachfolger der Kreisverbände Offenbach Stadt und Offenbach Land.

§3 Mitgliedschaft

(1) Voraussetzungen
Mitglied des Regionalverbandes Offenbach kann jeder werden, sofern er mindestens 14 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation ist und die Grundsätze und die Satzung der Jungen Liberalen anerkennt.

(2) Erwerb
Die Mitgliedschaft im Regionalverband Offenbach wird durch schriftliche Erklärung erworben. Über die Aufnahme entscheiden der Regionalvorstand oder die Regionalmitgliederversammlung.

(3) Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft im Regionalverband Offenbach wird auf Vorschlag des Regionalvorstands durch einfache Mehrheit in der Regionalmitgliederversammlung verliehen. Die in Abs. (1) angeführten Voraussetzungen haben für die Ehrenmitgliedschaft keine Gültigkeit. Das Ehrenmitglied muss keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ehren- und Fördermitgliedschaft gem. Abs. (4) sind kombinierbar. Das Ehrenmitglied wird zu allen Regionalmitgliederversammlungen eingeladen, bei denen es Rede- und Antragsrecht in Sachfragen genießt. Das Ehrenmitglied besitzt kein Stimmrecht.

(4) Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft im Regionalverband Offenbach wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Regionalverband erworben. Das Fördermitglied besitzt ein Rede- und Antrags- aber kein Stimmrecht. Die in Abs. (1) angeführten Voraussetzungen haben für die Fördermitgliedschaft  keine Gültigkeit.

(5) Beendigung der Mitgliedschaft
Für die Beendigung der Mitgliedschaft finden die Regelungen gemäß Landessatzung der Jungen Liberalen Hessen Anwendung.

§4 Wahlen und Abstimmungen

(1) Wahlen
Die Wahlen zum Regionalvorstand sind geheim. Im Übrigen sind Wahlen offen, wenn kein Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht.

(2) Abstimmungen
Abstimmungen sind offen. Abstimmungen innerhalb von geschlossenen Vorstandssitzungen dürfen digital erfolgen.

(3) Mehrheiten
Bei Wahlen genügt eine einfache Mehrheit, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.

§5 Organe

Die Organe des Regionalverbandes Offenbach sind nach dem Range:

  1. Die Regionalmitgliederversammlung
  2. Der Regionalvorstand

§6 Regionalmitgliederversammlung

(1) Versammlungsart
Die Regionalmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Regionalverbandes. Sie wird öffentlich abgehalten. Auf Beschluss der Regionalmitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

(2) Aufgaben
Die Regionalmitgliederversammlung hat folgende nicht übertragbare Aufgaben:

  1. Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Regionalvorstandes
  2. Wahl  der kooptierten Mitglieder für den Kreisvorstand der FDP Offenbach-Stadt und den  Kreisvorstand der FDP Offenbach-Land
  3. Genehmigung des Kassenberichts und Wahl der Kassenprüfer
  4. Wahl der Delegierten  und Ersatzdelegierten für die Landeskongresse der Jungen Liberalen Hessen
  5. Satzungsänderungen
  6. Verabschiedung und Änderung der Beitragsordnung
  7. Auflösung des Regionalverbandes
  8. Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden

(3) Versammlungshäufigkeit und Einladung
Die Regionalmitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt (ordentliche Regionalmitgliederversammlung). Sie ist ferner auf Beschluss des Regionalvorstandes oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder innerhalb von zwei Wochen einzuberufen (außerordentliche Regionalmitgliederversammlung). Die Einladung zu Regionalmitgliederversammlungen erfolgt in Textform, primär per E-Mail an alle Mitglieder des Regionalverbandes mit einer Frist von zwei Wochen unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Regionalvorstand. Sollte von einem Mitglied keine E-Mail-Adresse vorliegen oder weiterhin eine Einladung per Post gewünscht sein, wird die Einladung für das betreffende Mitglied postalisch versandt. Die Einladung hat den konkreten Ort, Zeitpunkt sowie einen Vorschlag für eine Tagesordnung zu enthalten.

(4) Beschlussfähigkeit
Die Regionalmitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

(5) Rede- Antrags- und Stimmrecht
Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Regionalverbandes Offenbach. Nicht redeberechtigten Personen kann die Regionalversammlung in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit das Rederecht erteilen und wieder entziehen.

§7 Regionalvorstand

(1) Zusammensetzung
Der Regionalvorstand setzt sich zusammen aus:

Den stimmberechtigten Regionalvorstandsmitgliedern:

  1. Dem Regionalvorsitzenden
  2. Bis zu drei gleichberechtigten stellvertretenden Regionalvorsitzenden für die Bereiche Organisation, Programmatik und Presse, sowie Digitalisierung und Social Media
  3. Dem Stellvertretenden Regionalvorsitzenden für Finanzen
  4. Den Regionalgeschäftsführer
  5. Bis zu sechs Beisitzern
  6. den Vorsitzenden oder gewählten Vertretern jedes Ortsverbandes

Den nicht stimmberechtigten Regionalvorstandsmitgliedern:

  1. dem Regionalverband angehörende Landes- oder Bundesvorstandsmitglieder

(2) Wahl
Die Mitglieder des Regionalvorstandes gem. Abs. (1) werden von der Regionalmitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Erreicht bei mehreren Kandidaten für das gleiche Amt keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder (das Quorum), so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.

(3) Aufgaben des Regionalvorstandes
Der Regionalvorstand führt die laufenden Geschäfte des Regionalverbandes. Er erstattet der Regionalmitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht. Der Regionalvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Das fernmündliche Beiwohnen gilt als Anwesenheit.

(4) Amtsniederlegung
Legt ein Regionalvorstandsmitglied sein Amt nieder, so übernehmen die anderen Regionalvorstandsmitglieder bis zur Wahl kommissarisch dessen Geschäftsbereich. Legt der Regionalvorsitzende sein Amt nieder, so sind Neuwahlen abzuhalten. Die Regionalmitgliederversammlung kann ein Regionalvorstandsmitglied durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen. Zur Abwahl ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Die Abwahl ist schriftlich anzukündigen

(5) Außergerichtliche Vertretung
Zur außergerichtlichen Vertretung des Regionalverbandes Offenbach sind der Regionalvorsitzende oder einer der stellvertretenden Regionalvorsitzenden berechtigt. Weitere Mitglieder können hierzu durch Beschluss des Vorstandes ermächtigt werden.

(6) Gerichtliche Vertretung
Die gerichtliche Vertretung des Regionalverbandes ist der Landesverband. Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes der Jungen Liberalen Hessen.

§8 Kooptiertes Mitglied für den Kreisvorstand der FDP Offenbach Stadt und Land

Die Regionalmitgliederversammlung wählt für den Kreisvorstand der FDP Offenbach Stadt und Land je ein zu kooptierendes Mitglied. Diese Mitglieder müssen zeitgleich Mitglied beim Regionalverband der Jungen Liberalen Offenbach sein sowie einem der FDP Kreisverbänden Offenbach Stadt oder Land angehören. Wird das kooptierte Mitglied bei der FDP-Kreismitgliederversammlung in den Kreisvorstand der FDP gewählt oder fehlt mehrmals unentschuldigt bei Kreisvorstandssitzungen der FDP, so kann der Regionalvorstand bis zur nächsten Regionalmitgliederversammlung, einen neuen Vertreter bestimmen.

§9 Finanzen

(1) Abgaben
Die Höhe der Abgaben regelt die Beitragsordnung des Regionalverbandes. Die Abgaben sind ab Eintritt für das laufende Kalenderjahr anteilig zu entrichten.

(2) Verantwortlichkeit
Der Regionalschatzmeister verwaltet die Kasse des Regionalverbandes. Er erstattet der Regionalmitgliederversammlung einen Kassenbericht. Er ist den Kassenprüfern jederzeit Rechenschaft schuldig.

(3) Rückstand der Abgaben
Aktives und passives Wahlrecht ruhen, wenn mehr als ein Jahresbeitrag rückständig ist.

§10 Kassenprüfer

(1) Wahl
Die Regionalmitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren mindestens zwei Kassenprüfer, die nicht dem Regionalvorstand angehören dürfen.

(2) Aufgaben
Die Kassenprüfer haben die Finanzen des Regionalverbandes mindestens einmal jährlich zu prüfen und der Regionalmitgliederversammlung einen Bericht darüber vorzulegen.

(3) Befugnisse
Den Kassenprüfern sind auf Verlangen jederzeit sämtliche Finanzunterlagen, sowie Gegenstände zugänglich zu machen und erforderliche Auskünfte zu erteilen, sofern diese für die ordnungsgemäße Prüfung notwendig sind.

§11 Satzungsänderungen

Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten geändert werden. Satzungsänderungen sind schriftlich unter Beachtung der Fristen mit der Einladung zur Regionalmitgliederversammlung anzukündigen. Die Satzungen der oberen Gliederungen der Jungen Liberalen gehen dieser Satzung vor.

§12 Trennung

Der Regionalverband Offenbach ist ein Zusammenschluss von Offenbach Stadt und Land. Dieser Zusammenschluss kann jederzeit durch eine Regionalmitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit aufgehoben werden. Es müssen mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes anwesend sein. Die Auflösung ist schriftlich unter Beachtung der Fristen in der Einladung zur Regionalmitgliederversammlung anzukündigen. Die Umsetzung des Beschlusses bedarf der Zustimmung des Landesvorstandes. Das Vermögen des Regionalverbandes Offenbach geht bei einer Trennung an die zu gründenden Kreisverbände Offenbach Stadt und Land. Hierbei wird das Vermögen nach der durchschnittlichen Anzahl der Mitglieder aus den letzten 3 Kalenderjahren im jeweiligen Kreis aufgeteilt.

§13 Auflösung

Der Regionalverband kann von der Regionalmitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel aufgelöst werden. Es müssen mindestens 40 Prozent der Mitglieder des Regionalverbandes anwesend sein.  Die Auflösung ist schriftlich unter Beachtung der Fristen in der Einladung zur Regionalmitgliederversammlung anzukündigen. Das Vermögen des Regionalverbandes Offenbach fällt in diesem Fall an den Landesverband Hessen.

§14 Ergänzende Regelungen

Für in dieser Satzung nicht geregelte Sachverhalte gilt die Landessatzung der Jungen Liberalen Hessen.

§15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Verabschiedung durch die Regionalmitgliederversammlung vom 20.11.2017 sofort in Kraft und ersetzt alle vorherigen Satzungen.